Anwohner müssen Mülltonnen zum Sammelplatz bringen
Kategorie: Recht | 6. Februar 2019
Das VG Gießen hat in drei Eilverfahren die Anordnungen des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf für rechtmäßig erachtet, mit denen die Anwohner einzelner Straßen in der Altstadt Biedenkopfs verpflichtet wurden, ab dem 1. Januar 2018 die Mülltonnen und den Sperrmüll in einem vorgegebenen Bereich bereitzustellen (Az. 8 L 5537/18, 8 L 6098/18 und 8 L 6101/18).
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Quelle: www.datev.de