Anwohnerklage gegen Durchführung einer Festveranstaltung hatte keinen Erfolg
Kategorie: Recht | 21. November 2017
Das VG Koblenz hat die Klage einer Anwohnerin abgewiesen, mit der diese gegen die Durchführung der sog. Heddesdorfer Pfingstreiterkirmes vorgegangen ist. Die angeordneten Auflagen zum Schutz der Anwohner seien ausreichend (Az. 5 K 316/17).
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Quelle: www.datev.de