Anwohnerklagen gegen Elbvertiefung erfolglos
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2017
Das BVerwG hat die Klagen von Privateigentümern gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgewiesen, da weder die Standsicherheit des Elbhangs gefährdet sei noch erhebliche Beeinträchtigungen durch Bau- und Schiffsverkehrslärm sowie Erschütterungen drohten (Az. 7 A 6.17, 7 A 7.17, 7 A 9.17, 7 A 10.17).
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Quelle: www.datev.de