Arbeitgeber erhalten keine Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Entgeltfortzahlungsansprüchen ihrer Arbeitnehmer nach Infektionen mit dem Corona-Virus
Kategorie: Steuern und Recht | 31. Oktober 2024
Eine Arbeitgeberin hat gegen den Landschaftsverband Rheinland keinen Anspruch auf Erstattung des Arbeitsentgelts, das sie ihrem im November 2022 mit dem Corona-Virus infizierten Arbeitnehmer weitergezahlt hatte. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 29 K 6557/24).
Quelle: www.datev.de