Arbeitgeber können das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen

Kategorie: Recht | 19. Juni 2019

Das ArbG Aachen entschied, dass angestellten Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann (Az. 1 Ca 1909/18).

Weitere Informationen: Arbeitgeber können das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen

Quelle: www.datev.de

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