Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
Kategorie: Steuern und Recht | 10. November 2021
Fahrradlieferanten (sog. Rider), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben lt. BAG Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt (Az. 5 AZR 334/21).
Quelle: www.datev.de