Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

Kategorie: Steuern und Recht | 31. März 2021

Das LAG Düsseldorf entschied, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch in der Pandemie trägt. Die Klägerin habe Anspruch auf Vergütung für die ausgefallenen 62 Arbeitsstunden (Az. 8 Sa 674/20).

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Quelle: www.datev.de

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