Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie
Kategorie: Steuern und Recht | 31. März 2021
Das LAG Düsseldorf entschied, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch in der Pandemie trägt. Die Klägerin habe Anspruch auf Vergütung für die ausgefallenen 62 Arbeitsstunden (Az. 8 Sa 674/20).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de