Arbeitnehmer scheidet aus dem Dienst aus – Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Januar 2024

Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs nicht auf Gründe im Zusammenhang mit der Eindämmung öffentlicher Ausgaben berufen. So der EuGH (Rs. C-218/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung . . . ...

Das AG München hatte zu entscheiden, ob es sich bei . . . ... [weiterlesen]

Zahl der Existenzgründungen steigt 2024 leicht . . .

Im Jahr 2024 haben sich in Deutschland etwas mehr Menschen . . . ... [weiterlesen]

Archiv