Arbeitsgericht Verden (Aller) bestätigt die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds des Amazon Logistik Zentrums Achim

Kategorie: Steuern und Recht | 27. September 2023

Das ArbG Verden hat den Kündigungsschutzantrag des Klägers abgewiesen, da ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB für die außerordentliche Kündigung vorliegt (Az. 2 Ca 101/23).

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Quelle: www.datev.de

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