Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse

Kategorie: Recht | 30. Januar 2018

Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (z. B. für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleistet den Sozialdatenschutz in vollem Umfang. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/507) auf eine Kleine Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke.

Weitere Informationen: Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse

Quelle: www.datev.de

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