Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Februar 2022

Pflegetätigkeiten i. S. v. § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III ab 2017 sind nur solche, die unmittelbar an eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. an einen Bezug von SGB III-Leistungen anschließen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 AL 69/21).

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Quelle: www.datev.de

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