Arbeitsunfall bei Sturz bei der Aberntung eines Kirschbaums auf einer bewirtschafteten Obstwiese mit 48 Bäumen mit Most- und Tafelobst
Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2024
Zur Annahme eines Arbeitsunfalls bei einem Sturz bei der Aberntung eines Kirschbaums auf einer bewirtschafteten Obstwiese mit 48 Bäumen mit Most- und Tafelobst hat das SG Stuttgart entschieden (Az. S 13 U 6494/18).
Quelle: www.datev.de