Arbeitsunfall eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams
Kategorie: Recht | 1. August 2018
Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und kann die Feststellung eines Arbeitsunfalls verlangen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 U 1695/18).
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Quelle: www.datev.de