Arztbewertung mit einem Stern zulässig
Kategorie: Recht | 27. März 2018
Laut LG Augsburg ist es auf einem Bewertungsportal zulässig, eine „Ein-Stern-Bewertung“ ohne Begründung abzugeben. Der Betreiber einer Klinik kann von der Bewertungsplattform nicht die Löschung verlangen. Dies berichtet der DAV (Az. 22 O 560/17).
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Quelle: www.datev.de