Auch bei Online-Verträgen darf per Brief gekündigt werden
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juni 2021
Unternehmen dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie bei Online-Verträgen ausschließlich auf elektronischem Weg kommunizieren dürfen. Das hat das LG Hamburg nach einer Klage des vzbv gegen den Energieversorger Lichtblick SE entschieden (Az. 312 O 94/20).
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Quelle: www.datev.de