Auch bei Sonnenallergie – UV-Schutz bleibt Eigenverantwortung
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juli 2024
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist (Az. L 16 KR 14/22).
Quelle: www.datev.de