Auch die Verletzung eines 15-jährigen Fußballers mit einem „Fördervertrag“ seines Vereins bei einem Ligaspiel kann ein versicherter Arbeitsunfall sein
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Februar 2025
Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind u. a. Beschäftigte i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein solches Beschäftigungsverhältnis kann auch bei einem 15-jährigen Spieler einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins mit einem „Fördervertrag“ vorliegen. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 9 U 3318/23).
Quelle: www.datev.de