Auch Fälle der „Polizeiflucht“ können dem neuen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ unterfallen
Kategorie: Recht | 9. August 2019
Das OLG Stuttgart entschied erstmalig, dass auch Fälle der sog. „Polizeiflucht“ dem seit 13.10.2017 geltenden, neuen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ unterfallen können (Az. 4 Rv 28 Ss 103/19).
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Quelle: www.datev.de