Auch Lebensmittelretter müssen Hygienevorschriften beachten

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Oktober 2021

Wer anderen die Möglichkeit eröffnet, auf allgemein zugänglichen Warentischen Nahrungsmittel zur kostenlosen Entnahme durch Dritte zu deponieren, die ansonsten dem Verfall preisgegeben wären, unterliegt strengen europarechtlichen Hygienevorgaben. So entschied das VG Berlin (Az. 14 L 453/21).

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Quelle: www.datev.de

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