Auch Leistungen an Asylbewerber sind jährlich anzupassen
Kategorie: Recht | 29. August 2019
Das SG Oldenburg hat in zwei einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Stadt Wilhelmshaven (Az. S 26 AY 18/19 ER) und die Stadt Oldenburg (S 25 AY 15/19 ER) verpflichtet, die Zahlungen an eine Asylbewerberin bzw. einen Asylbewerber neu zu berechnen und dabei jährliche Anpassungen der Bedarfshöhe zu berücksichtigen.
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Quelle: www.datev.de