Aufenthaltsrecht eines bisher Selbständigen in fremdem Mitgliedstaat auch bei Aufgabe der dortigen Tätigkeit

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017

Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, bleibt die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten. So entschied der EuGH (Rs. C-442/16).

Weitere Informationen: Aufenthaltsrecht eines bisher Selbständigen in fremdem Mitgliedstaat auch bei Aufgabe der dortigen Tätigkeit

Quelle: www.datev.de

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