Auflagen für Betrieb einer Alligator-Farm rechtmäßig
Kategorie: Recht | 2. November 2017
Dass VG Gießen hat den Antrag auf gerichtlichen Eilrechtsschutz des Betreibers einer Alligator-Farm im Wetteraukreis abgelehnt. Die Naturschutzbehörde könne die getroffenen Anordnungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz erlassen, weil der als Zoo genehmigte Betrieb nicht rechtskonform betrieben werde und ein Ordnungswidrigkeitstatbestand vorliege (Az. 1 L 6907/17).
Weitere Informationen: Auflagen für Betrieb einer Alligator-Farm rechtmäßig
Quelle: www.datev.de