Auflagen für Betrieb einer Alligator-Farm rechtmäßig

Kategorie: Recht | 2. November 2017

Dass VG Gießen hat den Antrag auf gerichtlichen Eilrechtsschutz des Betreibers einer Alligator-Farm im Wetteraukreis abgelehnt. Die Naturschutzbehörde könne die getroffenen Anordnungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz erlassen, weil der als Zoo genehmigte Betrieb nicht rechtskonform betrieben werde und ein Ordnungswidrigkeitstatbestand vorliege (Az. 1 L 6907/17).

Weitere Informationen: Auflagen für Betrieb einer Alligator-Farm rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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