Aufsichtsbehörde muss ihre Kriterien für die Vergütung der Vorstände von Krankenkassen schriftlich festlegen

Kategorie: Recht | 21. März 2018

Die Aufsichtsbehörde muss ihre Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen in allgemeinen Verwaltungsvorschriften festlegen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder muss dabei in angemessenem Verhältnis zum Aufgabenbereich, zur Größe und zur Bedeutung der Körperschaft stehen. So entschied das BSG (Az. B 1 A 1/17 R).

Weitere Informationen: Aufsichtsbehörde muss ihre Kriterien für die Vergütung der Vorstände von Krankenkassen schriftlich festlegen

Quelle: www.datev.de

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