Aufsichtspflichten bei fahrradfahrendem 5-jährigem Kind

Kategorie: Recht | 19. März 2019

Das AG Augsburg wies darauf hin, dass die Aufsichtspflicht dann erfüllt ist, wenn der Aufsichtspflichtige zur Verhinderung der Schädigung alles getan hat, was von einem verständigen Aufsichtspflichtigen in seiner Lage – also unter Berücksichtigung von Alter, Eigenart und Charakter des Aufsichtsbedürftigen, der zur Rechtsgutsverletzung führenden Situation sowie der Zumutbarkeit – vernünftiger- und billigerweise verlangt werden kann (Az. 73 C 4417/17).

Weitere Informationen: Aufsichtspflichten bei fahrradfahrendem 5-jährigem Kind

Quelle: www.datev.de

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