Aufstellen einer (Aufdach-)Photovoltaikanlage unterliegt der Bauabzugsteuer

Kategorie: Steuern | 10. April 2018

Die Errichtung von Aufdach-Photovoltaikanlagen ist eine Tätigkeit „am Bau“ und damit Bauleistung. Der Leistungsempfänger von Bauleistungen ist im Inland grundsätzlich verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 10 K 1513/14 E).

Weitere Informationen: Aufstellen einer (Aufdach-)Photovoltaikanlage unterliegt der Bauabzugsteuer

Quelle: www.datev.de

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