Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein

Kategorie: Steuern | 15. Januar 2018

Laut FG Münster sind Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen (Az. 13 K 3518/15 K).

Weitere Informationen: Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein

Quelle: www.datev.de

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