Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnlichen Belastungen

Kategorie: Steuern | 21. August 2020

Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes FG – entschieden, dass Aufwendungen für eine sog. Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG abzugsfähig sind (Az. 9 K 182/19).

Weitere Informationen: Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnlichen Belastungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Abgeordnete stimmen für . . . ...

Das EU-Parlament wird am 03.04.2025 entscheiden, ob neue Anforderungen der . . . ... [weiterlesen]

Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds . . .

Das FG Schleswig-Holstein entschied über die abkommensrechtliche Qualifikation des Zusätzlichen . . . ... [weiterlesen]

Archiv