Aufwendungen für Herrenabende sind gemischt veranlasst

Kategorie: Steuern | 11. Dezember 2018

Das FG Düsseldorf entschied, dass Aufwendungen für die Ausrichtung sog. „Herrenabende“ wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden können (Az. 10 K 3355/16).

Weitere Informationen: Aufwendungen für Herrenabende sind gemischt veranlasst

Quelle: www.datev.de

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