Augenklinik darf kostenlose Eignungschecks anbieten

Kategorie: Recht | 27. März 2018

Laut OLG München darf eine Augenlaserklinik kostenlose Checks anbieten, in denen festgestellt wird, ob bei Patienten grundsätzlich eine operative Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit durchgeführt werden kann. Die Werbung dürfe aber nicht den Eindruck erwecken, dass Ärzte diese kostenlosen Tests durchführen. Das berichtet der DAV (Az. 29 U 4850/16).

Weitere Informationen: Augenklinik darf kostenlose Eignungschecks anbieten

Quelle: www.datev.de

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