Ausbau der Wengelsbacher Straße in Schönau kann von Anlieger nicht verhindert werden
Kategorie: Recht | 28. September 2017
Der Ausbau der Wengelsbacher Straße in Schönau im Landkreis Südwestpfalz kann durch einen Eilantrag eines Anliegers nicht verhindert werden. Dem Antragsteller stehe keine Rechtsposition zu, den Gemeinderatsbeschluss vom 11. April 2016 überprüfen und damit dessen Umsetzung vorläufig untersagen zu lassen. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 1027/17).
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Quelle: www.datev.de