Ausbildungsunterhalt – BaföG-Amt-Vorschuss

Kategorie: Recht | 7. Februar 2018

Kinder haben gegen ihre Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2 BGB). Wenn das BAföG-Amt in Vorschuss geht, kann es sich das Geld später von den Eltern wiederholen. So entschied das OLG Oldenburg (Az. 4 UF 135/17).

Weitere Informationen: Ausbildungsunterhalt – BaföG-Amt-Vorschuss

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundesregierung will Genossenschaften stärken . . .

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der . . . ... [weiterlesen]

Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien . . .

Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im . . . ... [weiterlesen]

Archiv