Ausfälligkeiten in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen
Kategorie: Steuern und Recht | 2. November 2023
Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird. So entschied das LG Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit (Az. 6 O 75/23).
Quelle: www.datev.de