Ausschließlicher Betrieb eines nationalen mobilen Zahlungssystems durch ein vom ungarischen Staat kontrolliertes Unternehmen verstößt gegen Unionsrecht
Kategorie: Recht | 7. November 2018
Der EuGH entschied, dass der ausschließliche Betrieb eines nationalen mobilen Zahlungssystems durch ein vom ungarischen Staat kontrolliertes Unternehmen gegen das Unionsrecht verstößt (Rs. C-171/17). Die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Systems könne selbst dann nicht einem staatlichen Monopol vorbehalten werden, wenn sie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellten.
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Quelle: www.datev.de