Ausschließlicher Betrieb eines nationalen mobilen Zahlungssystems durch ein vom ungarischen Staat kontrolliertes Unternehmen verstößt gegen Unionsrecht

Kategorie: Recht | 7. November 2018

Der EuGH entschied, dass der ausschließliche Betrieb eines nationalen mobilen Zahlungssystems durch ein vom ungarischen Staat kontrolliertes Unternehmen gegen das Unionsrecht verstößt (Rs. C-171/17). Die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Systems könne selbst dann nicht einem staatlichen Monopol vorbehalten werden, wenn sie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellten.

Weitere Informationen: Ausschließlicher Betrieb eines nationalen mobilen Zahlungssystems durch ein vom ungarischen Staat kontrolliertes Unternehmen verstößt gegen Unionsrecht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) . . . ...

Der BGH hat mit vier Urteilen entschieden, dass die von . . . ... [weiterlesen]

28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie . . .

Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv