Ausschluss von der Stadtratssitzung

Kategorie: Recht | 5. September 2017

Das VG Trier hat die im vorangegangenen Eilverfahren vertretene Auffassung, dass der gegenüber einem Nichtratsmitglied ausgesprochene Ausschluss von der Teilnahme an der Stadtratssitzung am 06.04.2017 und ein damit einhergehendes Hausverbot rechtmäßig gewesen sind, auch im Hauptsacheverfahren bestätigt (Az. 7 K 6162/17).

Weitere Informationen: Ausschluss von der Stadtratssitzung

Quelle: www.datev.de

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