Außenklimaanlage nicht ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Kategorie: Recht | 16. August 2019

Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte Außenklimaanlage muss wieder entfernt werden. Dies entschied das AG München (Az. 484 C 17510/18).

Weitere Informationen: Außenklimaanlage nicht ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Quelle: www.datev.de

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