Außenklimaanlage nicht ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Kategorie: Recht | 16. August 2019
Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte Außenklimaanlage muss wieder entfernt werden. Dies entschied das AG München (Az. 484 C 17510/18).
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Quelle: www.datev.de