Außertariflicher Angestellter – Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung

Kategorie: Steuern und Recht | 24. Oktober 2024

Das BAG hat einem außertariflich Angestellten, dessen Vergütung nicht einmal zwei Euro über dem höchsten Tarifentgelt liegt, einen Anspruch auf ein höheres Entgelt abgesprochen. Es fehle nach Auffassung der Richter eine tarifliche Abstandsklausel, die einen bestimmten prozentualen Abstand festlegt (Az. 5 AZR 82/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Pharmazeutische Dienstleistungen haben Bestand – Landessozialgericht . . . ...

Niedergelassene Apotheken dürfen auch weiterhin sog. pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Das . . . ... [weiterlesen]

Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur . . . ...

Die KfQ hat ihren Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer . . . ... [weiterlesen]

Archiv