Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Dezember 2024
Das BMF verfügt, dass der gennannte Beschluss des BFH nicht über den entschiedenen Fall hinaus anzuwenden ist (Az. IV C 2 – S 2745-a/19/10002 :009).
Quelle: www.datev.de