Ausstrahlung von "TV-Flops" anderer Sender sind kostenpflichtig

Kategorie: Recht | 17. Mai 2018

Laut OLG Köln dürfen Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden (Az. 6 U 116/179.

Weitere Informationen: Ausstrahlung von "TV-Flops" anderer Sender sind kostenpflichtig

Quelle: www.datev.de

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