Ausstrahlung von "TV-Flops" anderer Sender sind kostenpflichtig
Kategorie: Recht | 17. Mai 2018
Laut OLG Köln dürfen Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden (Az. 6 U 116/179.
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Quelle: www.datev.de