Auswahl von Berliner Generalstaatsanwältin ist rechtmäßig
Kategorie: Recht | 31. Januar 2018
Laut OVG Berlin-Brandenburg ist die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle der Generalstaatsanwaltin in Berlin nicht zu beanstanden, da der Justizsenator seinen – weiten – Entscheidungsspielraum nicht überschritten habe (Az. OVG 4 S 41.17)
Weitere Informationen: Auswahl von Berliner Generalstaatsanwältin ist rechtmäßig
Quelle: www.datev.de