Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein "Hinterbliebener" ist, unterliegt der Einkommensteuer

Kategorie: Steuern | 14. Mai 2019

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich „Hinterbliebene“ sind, der Einkommensteuer unterliegt (Az. 15 K 2439/18 E).

Weitere Informationen: Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein "Hinterbliebener" ist, unterliegt der Einkommensteuer

Quelle: www.datev.de

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