Auto-Abo: Keine Werbung ohne Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Mai 2021
Das LG München I hat einer Anbieterin von sog. „Auto-Abos“ verboten, Werbematerial im Internet für neue Modelle von Personenkraftwagen zu verbreiten, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen dieser Fahrzeugmodelle zu machen (Az. 17 HK O 11810/20).
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Quelle: www.datev.de