Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
Kategorie: Steuern | 12. Juli 2017
Das BMF hat die Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG bekanntgegeben, mit denen der erste automatische Datenaustausch zum 30.09.2017 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten erstmals zum 31.07.2017 dem BZSt zu übermitteln haben (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :046).
Weitere Informationen: Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
Quelle: www.datev.de