Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

Kategorie: Steuern | 12. Juli 2017

Das BMF hat die Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG bekanntgegeben, mit denen der erste automatische Datenaustausch zum 30.09.2017 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten erstmals zum 31.07.2017 dem BZSt zu übermitteln haben (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :046).

Weitere Informationen: Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

Quelle: www.datev.de

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