Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach FKAustG

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juni 2021

Das BMF macht eine finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30. September 2021 bekannt (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :035).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BEG IV verkündet – Verpflichtung der . . . ...

Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der . . . ... [weiterlesen]

Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum . . . ...

Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. . . . ... [weiterlesen]

Archiv