Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach FKAustG
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juni 2021
Das BMF macht eine finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30. September 2021 bekannt (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :035).
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Quelle: www.datev.de