Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig
Kategorie: Recht | 5. Februar 2019
Das BVerfG hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen würden Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen liegen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führe. Diese Eingriffe seien nur teilweise gerechtfertigt (Az. BvR 142/15).
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Quelle: www.datev.de