„Bad Bank“ der WestLB haftet für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften
Kategorie: Steuern und Recht | 29. September 2021
Das LG Frankfurt hat einer Klage der Nachfolgerin der WestLB gegen die Abwicklungsanstalt dieser Bank auf Übernahme von Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aus sog. Cum-Ex-Geschäften stattgegeben (Az. 2-27 O 328/20).
Quelle: www.datev.de