BaFin setzt Frist für Umstellung von Kartenzahlungen im Internet

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2019

Die BaFin wird nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche „Starke Kundenauthentifizierung“ ausführen.

Weitere Informationen: BaFin setzt Frist für Umstellung von Kartenzahlungen im Internet

Quelle: www.datev.de

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