Bank haftet nicht für einen durch Enkeltrick-Betrug entstandenen Vermögenschaden
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Januar 2025
Eine gegen die auszahlende Bank gerichtete Schadensersatzklage eines 84-jährigen Mannes, der infolge eines Trickbetrugs 83.000 Euro an Unbekannte gezahlt hatte, blieb erfolglos. Das OLG Nürnberg verneinte eine Verletzung von Warn- und Hinweispflichten der Bank, gerade nachdem die Möglichkeit eines Enkeltricks von der Bankangestellten angesprochen worden war (Az. 14 U 2275/22).
Quelle: www.datev.de