Bank haftet nicht für einen durch Enkeltrick-Betrug entstandenen Vermögenschaden

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Januar 2025

Eine gegen die auszahlende Bank gerichtete Schadensersatzklage eines 84-jährigen Mannes, der infolge eines Trickbetrugs 83.000 Euro an Unbekannte gezahlt hatte, blieb erfolglos. Das OLG Nürnberg verneinte eine Verletzung von Warn- und Hinweispflichten der Bank, gerade nachdem die Möglichkeit eines Enkeltricks von der Bankangestellten angesprochen worden war (Az. 14 U 2275/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost – . . . ...

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, . . . ... [weiterlesen]

BFH: Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden . . . ...

Ein Vollzeitstudium liegt nur vor, wenn das Studium nach der . . . ... [weiterlesen]

Archiv