Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG

Kategorie: Steuern | 5. Februar 2020

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2020 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :001).

Weitere Informationen: Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG

Quelle: www.datev.de

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