Bauarbeiten an der Umgehungsstraße in Tarup (K 8) können fortgeführt werden
Kategorie: Recht | 22. März 2018
Das OVG Schleswig-Holstein hat den Eilantrag eines Anliegers gegen einen Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße abgelehnt, da keine – für einen Eilantrag erforderliche – schweren Nachteile drohten, sondern allenfalls Zugangserschwernisse zu den landwirtschaftlichen Flächen bestünden (Az. 1 MR 1/18).
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Quelle: www.datev.de