Bausparkasse darf kein Kontoentgelt verlangen

Kategorie: Recht | 18. Dezember 2018

Eine Bausparkasse darf kein jährliches Kontoentgelt dafür verlangen, dass sie Kundeninnen und Kunden die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen verschafft. Das hat das LG Hannover nach einer Klage des vzbv gegen die LBS Nord entschieden. Nach Auffassung der Richter steht dem Kontoentgelt keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber (Az. 74 O 19/18).

Weitere Informationen: Bausparkasse darf kein Kontoentgelt verlangen

Quelle: www.datev.de

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